Urteil zur unberechtigten Kündigung einer privaten Krankenversicherung
Eine durch die mitversicherte Person begangene schwerwiegende Vertragsverletzung berechtigt nicht ohne weiteres zur außerordentlichen Kündigung des gesamten Krankenversicherungsvertrages, d.h. auch der Eigenversicherung des Versicherungsnehmers; das entschied das OLG Nürnberg kürzlich. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Ehefrau eines Versicherungsnehmers gefälschte Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ihres Ehemannes eingereicht. Daraufhin kündigte die Krankenversicherung das Versicherungsverhältnis außerordentlich […]