Auch für krankheitsbedingten Ausfall im Rahmen einer haushaltlichen Tätigkeit kann man Ersatz verlangen:
Eine Geschädigte erlitt unfallbedingt eine schwere Verletzung, infolge derer sie nicht mehr in der Lage war, ihren sonstigen haushaltlichen Tätigkeiten nachzukommen. Sie begehrte eine Ersatzzahlung auf Stundenbasis hierfür, die das Gericht ihr auch zusprach.


Das OLG Celle urteilte hierzu aus, man müsse sich an den tatsächlichen Lebensverhältnissen orientieren: Vorzunehmen sei ein Vergleich, welche haushaltlichen Tätigkeiten man vor dem krankheitsbedingten Ausfall übernehmen konnte und nunmehr aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben kann. Somit kann eine gerechte Ersatzzahlung auch für haushaltliche Tätigkeiten gerichtlich geltend gemacht werden.

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